Zuverdienstgrenze Selbsterhalterstipendium

Hallo, ich konnte leider kein geeignetes Forum finden, also frag ich mal hier nach Schwarmwissen, da mir leider auch meine zuständige Sachbearbeiterin bei der Stipendienstelle keine zufriedenstellende Antwort geben konnte.

Ich beziehe aktuell das Selbsterhalterstipendium für mein laufendes Studium und arbeite parallel dazu im Gesundheitswesen. Leider wird mir dort die Erschwerniszulage in den Brutto Lohn gezählt, weshalb ich die Zuverdienstgrenze von 15.000€ im Jahr 2023 überschritten habe.

Nun kommt es also zu einer Rückzahlung bzw. Verminderung des laufenden Stipendiums. So weit so gut /schlecht.

Nun steht in der Rechtsordnung, dass als Berechnungsgrundlage der Brutto Lohn abzüglich Sozialversicherung, Werbungskosten und Sonderausgaben ist.

Nun zu meiner Frage: zählt die Pendlerpauschale so zu den Werbungskosten (lt Google Recherche zählt die Pendlerpauschale zu den Werbungskosten), dass sich dadurch das herangezogene Einkommen verringert?

Als Beispiel habe ich Brutto abzüglich Sozialversicherung 17.000€ verdient. Pendlerpauschale habe ich lt. Einkommenssteuerbescheid 1.500€. Beträgt das Einkommen somit nur mehr 15.500€?

Ich hoffe es ist halbwegs verständlich und sag schon mal danke :)